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Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetz:
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Die EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung soll auf Druck von Brüssel kurzfristig in nationales Recht - Antidiskriminierungsgesetz (ADG) - umgesetzt werden. Es ergeben sich weitreichende Folgen im Arbeits-, aber auch im Vertragsrecht. Zukünftig soll ein Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, bei einer Diskriminierung Rasse, Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung sowie sexueller
Orientierung. Arbeitgeber müssen also zukünftig dokumenieren können, das Personalmassnahmen wie Einstellung, Umbesetzung, Beförderung etc. aufgrund objektiver und nachvollziehbarer Entscheidungskriterien getroffen wurden. Unterlagen sind dabei für 6 Monate (Klagefrist) aufzubewahren. Es ist daher auch in Deutschland mit erheblichem Prozessrisiko zu rechnen. Das gilt sowohl für die Einstellung neuer Mitarbeiter als auch für Beförderung, Versetzung, Entlassung usw. Die Frage ist also, wie geht man als Inhaber bzw. Führungskraft mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) um? Als Unternehmer oder Führungskraft haben Sie jedoch einige Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit einer Klage bzw. eines verlorenen Prozesses deutlich zu senken. Genau hier setzt unsere Leistung an. Wir analysieren zunächst die Prozesse und unterbreiten Ihnen Veränderungsvorschläge um ggf. bestehende Lücken zu schließen. Im zweiten Schritt setzen wir mit Ihnen gemeinsam die gewünschten Änderungen um. 1. Equal Opportunity Policy & Gleichstellungsbeauftragter; 2. Diskriminierungsfreie Stellenanzeigen und Ausschreibungen, 3. Gerichtsverwertbare Dokumentation von Personalentscheidungen; 4. Archivierung zur Beweissicherung von Personalmaßnahmen; 5. Objektive Eignungsdiagnostik zur Vermeidung des Diskriminierungsvorwurfes; 6. Empfehlung versierter Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Klageabwehr
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http://www.geocities.com/antidiskriminierungsgesetz
http://www.adgberatung.de
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